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Bestattungen Frank Bosold

Im Trauerfall

Erste Maßnahmen im Todesfall

Verstirbt ein Mensch zu Hause, muss zunächst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden. Bitte benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, darf eine Überführung und entsprechende Versorgung vorgenommen werden. Alle weiteren Einzelheiten der Bestattung können dann in Ruhe in einem persönlichen Gespräch in unserem Bestattungshaus oder in Ihrer Wohnung erfolgen.

Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache übernimmt die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Polizei wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung eine Todesbescheinigung ausgestellt. Es ist sinnvoll unmittelbar nach der Todesfeststellung mit uns Kontakt aufzunehmen, damit zwischenzeitlich alle Vorbereitungen zur Bestattung genutzt werden können.

Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus oder Seniorenheim kümmert sich das Personal um alle nötigen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Für die Erledigung sämtlicher Formalitäten benötigen wir folgende Dokumente:

  • Willenserklärung des Verstorbenen (nur bei erwünschter Seebestattung)
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • Todesbescheinigung (nur bei Sterbefall zu Hause)
  • Rentennummern
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
  • eventuell Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte).

Sollten einige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen jederzeit behilflich.

Das Wichtigste:

Vorausverfügungen: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut Kontakt aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament: Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

Erbschein: Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen.

Lebens- und Sterbegeldversicherung: Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.

Rentenansprüche: Hat der Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür stellen wir für Sie bereit, damit wir diese für Sie einreichen können.

Krankenkasse: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Halten Sie dazu die Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird in der Regel nicht mehr gezahlt.